Verkehr Der Zukunft: Welcher Antrieb Ist Der Beste?

KC

Verkehr Der Zukunft: Welcher Antrieb Ist Der Beste?

Viele Experten sich viel versprechen von eine Energiewende durch Wasserstoff, der Bund gibt dafür Milliarden. Was verbraucht wie viel Energie? Das effizienteste System für den privaten Individualverkehr – also für den Pkw – ist rein technisch betrachtet das E-Auto mit Akku. Eine Kilowattstunde Strom kommt zu 70 bis 80 Prozent als Antriebsleistung auf die Straße. Es setzt die Energie aus einer Kilowattstunde Strom es empfiehlt sich um. Denn der Wasserstoff ist kein natürlich vorkommender Rohstoff. Bei dem Umweg über Wasserstoff und die Brennstoffzelle wird doppelt bis dreimal so viel Strom gebraucht, näherungsweise gleiche Strecke zurückzulegen. Er muss mit hohem Energieaufwand hergestellt werden, häufig durch Elektrolyse aus Wasser. Vier- bis fünfmal so viel Strom braucht man, wenn man aus diesem Wasserstoff einen künstlichen Sprit aufbauen will, um damit einen klassischen Verbrennungsmotor anzutreiben. Der hat nämlich einen unglaublich viel schlechteren Wirkungsgrad als ein Elektromotor. Wasserstoff- und Elektroauto sind indes kein Widerspruch, denn auch das Wasserstoffauto ist ein Elektroauto.

In vielen Kaufverträgen über Neufahrzeuge wird das verkaufte Auto als “fabrikneu” bezeichnet. Diese Bezeichnung ist rechtlich bindend. » Wichtig: Sogar ohne ausdrückliche Bezeichnung des Fahrzeugs als „fabrikneu“ kann eine Beschaffenheitsvereinbarung vorliegen. Es handelt sich um eine sog. Beschaffenheitsvereinbarung. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist im Verkauf eines Neuwagens nämlich grundsätzlich die Zusicherung enthalten, dass das verkaufte Fahrzeug “fabrikneu” ist. ☑ Unbenutztes Fahrzeug: Als “fabrikneu” kommen von vorneherein nur Fahrzeuge in Betracht, die noch unbenutzt sind. ☑ Das Fahrzeug wird noch produziert: “Fabrikneuheit” setzt weiterhin voraus, dass das Fahrzeugmodell zum Zeitpunkt des Kaufvertrages unverändert weitergebaut wird. Wurde die Produktion des bisherigen Modells eingestellt, so kann kein “fabrikneues” Fahrzeug mehr vorliegen. Als “unbenutzt” gelten dabei auch Fahrzeuge, die nur zur Fahrzeugüberführung gefahren wurden und dabei eine Strecke von weniger als 1.000 Kilometer zurückgelegt haben. ☑ 12 Monate maximale Standzeit: Schließlich setzt “Fabrikneuheit” voraus, dass zwischen der Herstellung und dem Verkauf keine 12 Monate liegen. ☑ Keine Mängel infolge Standzeit: Das unbenutzte Fahrzeug ist nur “fabrikneu”, wenn durch die Standzeit keine Mängel am Fahrzeug entstanden sind. Der Verkäufer kann dann seine gesetzlichen Gewährleistungsrechte ausüben. Das gekaufte Auto hat einen Sachmangel, wenn es vermeintlich ” fabrikneu” ist, obwohl diese Eigenschaft ausdrücklich oder stillschweigend vereinbart wurde. Da wegen der Natur des Sachmangels eine Reparatur ausscheidet, sind nun gar folgende drei Käuferrechte besonders wichtig: Rücktritt, Minderung und Schadenersatz. » Sie möchten genauer wissen, welche Voraussetzungen die Gewährleistungsrechte haben? Mehr dazu erfahren Sie im Beitrag zur Gewährleistung beim Kaufvertrag.

Auch die Rutschmatten im Fahrzeug allein böten nicht genügen Rutschfestigkeit. Zur Erreichung der von der VDI-Richtlinie geforderten Rutschfestigkeit gebe es zahlreiche Hilfsmittel, die zur Ladungssicherung Verwendung finden könnten. Transportnetze verschiedener Art, mit deren Hilfe man die Ladefläche horizontal in unterschiedliche Ebenen teilen kann. Aufwendigere Varianten legen sich beim Öffnen und Schließen der Ladetüren sogar nahezu selbsttätig übers Stückgut. Daneben können Seitenwände/ Regale eingebaut werden. Diese verfügen z. B. über fünf Zentimeter hohe Kanten und eine Rutschschutzmatte. All diese allgemein aufm Markt erhältlichen Hilfsmittel sind geprüft und halten Stückgut bis zu einer Bremsung von 9 m/s² oder einem Ausweichmanöver bis 5 m/s² sicher angezeigt. Ihr Platzbedarf ist irrelevant. Vorliegend war die Ladung nach den Feststellungen des Sachverständigen jedoch nicht einmal formschlüssig von der Stirnwand bis zur hinteren Tür verstaut. Beschädigungen der Ladung und der Stirnwand seien aber durchaus möglich, während ein Aufschaukeln des Fahrzeugs oder gar ein Umkippen aus sachverständiger Sicht nicht drohte. Eine Gefahr für die Insassen oder andere Verkehrsteilnehmer habe aber auch bei der vorliegenden „wilden“ Beladung nicht bestanden, denn selbst bei einer Vollbremsung hätte die Stirnwand die Pakete zurückgehalten. „Nicht anbohren“ – Leasing versus Ladungssicherung?

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