Verbraucherschutz In Deutschland: Sammelklagen?

KC

Verbraucherschutz In Deutschland: Sammelklagen?

Als dann PDS-Bundestagsfraktion in Bezug auf Schadenersatz im Fall VW nachfragte, bemerkte ein Abteilungsleiter des Ministeriums von Heiko Maas in einer internen E-Mail lapidar, die Antwort auf eine Linkspartei-Anfrage sei wohl nicht der Richtige Ort für politische Botschaften wichtig. Eigentlich wolle man eine unabhängige Schlichtungsstelle einrichten für Streitigkeiten mit VW, erklärte das Justizministerium im November vergangenen Jahres bei einem Treffen der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz. Von welcher klaren Kante des Justizministeriums war bald allenfalls noch wenig zu hören. Zur Schlichtungsstelle hieß es zunächst, VW blocke eine solche Stelle ab. Gegenüber den Ländervertretern kündigte das Justizministerium den Entwurf für die Musterfeststellungsklage für Anfang des Jahres an – doch noch immer liegt ein solcher Entwurf nicht eher als. Inzwischen ist der Ruf nach der Schlichtungsstelle, die im Kraftfahrtbundesamt angesiedelt werden könnte, weitgehend verhallt. Als ein bayerischer Vertreter im März nach der Musterfeststellungsklage fragte, bekam er von seiten des Bundesjustizministeriums die Antwort: Die mögliche Einführung einer solchen sei „auf die Zukunft ausgerichtet“. Das Thema VW und die Folgen, die daraus aus Verbraucherschutzsicht resultieren, waren auch bei folgenden Sitzungen der Länderarbeitsgruppe ein Thema. Heißt: Für VW-Kunden bliebe diese Klagemöglichkeit ohne Folgen.

U. a. dürfen Banken ihren Kunden keine Kosten für die Rückgabe von Lastschriften oder für die Bearbeitung von Kontopfändungen in Betracht ziehen. Ein weiteres Problem besteht darin, das gesetzlich geregelte Verbraucherrecht juristisch durchzusetzen. Gerade wenn einem Verbraucher kein oder nur einer geringer finanzieller Schaden entsteht, lohnt sich eine Klage für ihn nicht bzw. birgt unverhältnismäßige Risiken. Ausgelöst durch den Dieselskandal ist am 1. November 2018 das Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage in Kraft getreten, dass es Verbraucherverbänden ermöglicht, zur Durchsetzung von Verbraucherrechten gegen Unternehmen Musterfeststellungsklagen einzureichen. Der Anschluss ist für die Verbraucher kostenlos. Der gerichtlichen Klage der Verbraucherverbände müssen sich mindestens 50 Bürger anschließen, die sich von einem Unternehmen in einer bestimmten Sache geschädigt fühlen, und in ein Klageregister eintragen. Verbraucherschutz am Beispiel des Arzneimittelzulassungssystems. Er kritisiert insbesondere, dass Verbraucherschutzeinrichtungen dazu tendierten, zurückhaltend auf Neuerungen zu reagieren und beispielsweise vor der Zulassung neuer Arzneimittel unangemessen viele Tests verlangen würden, um schädliche Nebenwirkungen auszuschließen. Friedman behauptet, es gäbe „starke Indizien“ dafür, dass mehr Menschen durch eine zu späte Zulassung zu Schaden kommen oder sterben, als durch (Neben-)Wirkungen verletzt werden.

Details sollen in einer Rechtsverordnung festgelegt werden. Für Polemik am Verfahren hatte vor allem gesorgt, dass das Bundesinnenministerium signifikant überarbeitete Entwürfe an Verbände et alia Interessenvertreter teils der Bitte um Kommentierung binnen Tag schickte. Das BSI wird zudem für den Verbraucherschutz etwa mit einem IT-Sicherheitskennzeichen zuständig. Auch inhaltlich fanden Experten bei einer Anhörung kaum ein gutes Begriff die Initiative. Sie kritisierten etwa, dass das BSI Sicherheitslücken im Interesse der Strafverfolgung offen lassen dürfe uns so zum „Handlanger der Sicherheitsbehörden“ werde. Alle wichtigen Punkte habe Schwarz-Rot nur in einen Entschließungsantrag mit Aufträgen für die nächste Regierung gepackt. Das Gesetz verdiene seinen Namen nicht, beklagte Manuel Höferlin (FDP) bei der abschließenden Aussprache. Petra Pau (Partei des Demokratischen Sozialismus). Sie monierte die „Strategie- und Ziellosigkeit“ der Regierung in einer Zeit, in der selbst die allgemeine Energie- und Wasserversorgung längst auf IT-Systemen basiere. Grüne Konstantin von Notz. Statt über eine Brandschutzmauer zu reden, habe sich die Koalition in Huawei-Debatten verfangen. Sicherheitslücken müssten konsequent offengelegt und geschlossen werden. Doch: „Die GroKo hat es nicht gemacht.“ Selbst Sachverständige von CDU und CSU hätten von einem „Anti-Sicherheitsgesetz“ gesprochen. Nötig wären eine durchgehende Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, weniger Massenüberwachung und mehr Offener quelltext. Auch Joana Cotar (AfD) erinnerte daran, dass selten ein Gesetz bei einer Anhörung so zerrissen worden sei wie dieses. Die Beratungsresistenz der Regierung könne die Sicherheit der Republik gefährden. Die Angriffe würden immer intelligenter, der Schaden werde immer größer. CSU-Politiker. Das Upgrade sei dringend geboten. Bundesinnenminister Horst Seehofer das Gesetz. Die Vorlage des Regierungsentwurfs habe ewig gebraucht, blickte Sebastian Hartmann (SPD) Richtung Seehofer. Die Koalition habe die Zertifizierung kritischer Komponenten getrennt deren politischen Fragestellung der Vertrauenswürdigkeit von Herstellern. Zudem werde nun auch geregelt, was passiere, wenn ein Produzent nach einem Einbau solcher Bestandteile etwa keine Updates mehr liefere.

Darum greifen sie nun gar den Handel im Internet auf. Online-Kunden in der EU haben seit heute einen besseren Zugang zum Einkauf in anderen Ländern. Die soll a fortiori in Wirklichkeit nicht für den Kunden als solche ersichtlich sein. Etwa bei Rezensionen zu einem Produkt. Ein von wesentlicher Bedeutung bildet dabei die Werbung. Online-Anbieter sollen verpflichtet werden, offenzulegen, wie solche Rankings zustande kommen. Für einige positive Empfehlungen zahlt der Anbieter hohe Provisionen, sodass sie auf Listen im Netz als erste angezeigt werden. Jemand sonst Punkt ist gezielt per Algorithmus ausgespielte, personalisierte Werbung. Eigentlich hatte sich das EU-Parlament auch zum Ziel gesetzt, unterschiedliche Qualitätsstandards von Produkten in verschiedenen EU-Staaten zu verbieten. Diese greift etwa Vorlieben des Kunden auf, die durch sein Klickverhalten im Internet ersichtlich werden, oder passt die Preise einer jeweiligen Kundengruppe an. Auch diese Form von Werbung muss künftig von den Anbietern markiert werden. Doch dagegen gingen in den Verhandlungen einige EU-Staaten auf die Barrikaden. In jedem Land sollte eine Ware nach gleichem Standard angeboten werden. Künftig liegt es bei den jeweiligen Staatsbehörden, gegen Verstöße vorzugehen – bspw., wenn Produkte aufm eigenen Markt mit minderwertigerer Qualität zum Verkauf stehen, als in anderen EU-Ländern. Eine große Ausnahme ist es, wenn die Qualitätsstandards so stark schwanken, dass es als irreführende Werbung gilt. Anfang des Monats fanden die Unterhändler der EU und die der jeweiligen Staaten schließlich einen Kompromiss. Etwa, wenn in Fischstäbchen ein deutlich geringerer Anteil an Fisch verarbeitet wurde als in anderen EU-Staaten. Oder beim Aufstrich Nutella – hier darf der Anteil an Schokolade nicht zu massiv schwanken. In solchen Fällen kann die EU per Verbot gegen die doppelten Qualitätsstandards vorgehen. Die EU-Staaten müssen den neuen Richtlinien nun noch formal zustimmen. Anschließend haben sie zwei Jahre Zeit, annäherungsweise Beschlüsse der EU in nationales Recht umzuwandeln.

Wer online einkauft, soll das künftig sicherer tun. Diese sollen Werbung transparenter machen und sicherstellen Nutella überall in der EU gleich gut schmeckt. Dafür hat die EU neue Regeln festgelegt. Dafür hat das EU-Parlament Reformen beschlossen, die nun gar den Online-Handel und Werbung betreffen. Die Europäer sollen besser vor Betrügereien im Online-Handel oder vor Tricksereien bei Lebensmitteln geschützt werden. Generaldirektorin des europäischen Verbraucherschutzverbandes Beuc, Monique Goyens, die neuen Richtlinien. Zu unlauteren Geschäftspraktiken zählen etwa zu aggressive oder irreführende Werbung oder auch, wenn Kunden falsch über ein Produkt informiert werden. Unternehmen oder Dienstleistern, denen solche Praktiken nachgewiesen werden, drohen künftig hohe Strafen. Die EU kann laut Beschluss Geldbußen in Höhe von vier Prozent des Jahresumsatzes eines Konzerns im jeweiligen Land verhängen. Gibt ein Unternehmen keine Gewinne an, könnte die Strafe pauschal bis zu zwei Millionen Euro betragen. Die neuen Regelungen sollen a fortiori bereits bestehende Richtlinien des Verbraucherschutz ans digitale Zeitalter anpassen.